Aus gegebenem Anlass, SARS-CoV-2

in Deutsch D-A-CH3 years ago (edited)

https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf

Das PDF ist die unkonsolidierte Vorabfassung, wird noch durch die lektorierte Fassung ersetzt. Daher unbedingt PDF speichern. Erst wenn die ganzen Änderungen in konsolidierter Form eingearbeitet sind, dürfte das ganze Außmaß dieser Gesetzesänderungen offensichtlich werden.

Hier z.B. der neue § 28a (So wie er in korrigierter Form aussehen wird)

Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein

  1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
  2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
  3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
  4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
  5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
  6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
  7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
  8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
  10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
  11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
  12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
  13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
  15. Reisebeschränkungen.

Artikel 7
Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

...... Soweit Maßnahmen die Bekämpfung übertragbarer Krankheit betreffen, sollen diese im Benehmen mit den zuständigen zivilen Stellen erfolgen. Hierbei soll der Bundeswehr bei Differenzen die endgültige Entscheidung vorbehalten sein, um Verzögerungen bedingt durch den Abstimmungsprozess zu vermeiden.

... und vieles,vieles mehr. Die Maßnahmen sind sehr weitreichend, gehen über 38 Seiten, und betreffen nahezu alle Bereiche des Lebens. In dem Text findet sie Passagen, die an schlimmste Diktaturen erinnern.

Wenn dieses Gesetz so durch den Bundestag geht, wird es für die Gerichte noch schwieriger, die Maßnahmen als rechtswidrig einzuzustufen, da man sich dann einfach auf das Gesetz beruft. Bisher gab es ja nur Verordnungen. So kann man im Prinzip alle Maßnahmen rechtfertigen. Es bleibt dann natürlich immer noch der Instanzenweg bis zum Bundesverfassungsgericht. Und dort sollte man feststellen lassen, ob der Gesetzgeber überhaupt die Ermächtigung inne hat.
Dort setzen meine Beweisführungen an, die bis heute nicht widerlegt werden konnte und auch nicht widerlegt wurden. Das Ausmaß ist noch schlimmer als man es sich vorstellen kann. Wer ganz in die Tiefe blickt, wird erschrecken.

Der Weg zum BVerfG kann man sich, wenn man alle Fakten kennt, sparen.

Den gesamten Gesetzesentwurf könnt Ihr hier lesen:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/2...

Wird verm. in Kürze noch geändert. Daher PDF speichern. Wenn der Link nicht mehr funktionieren sollte, gebt einfach in der Google Suche "Drucksache 19/ 23944" ein.

Am Freitag war bereits die erste Lesung im Bundestag, wird auf Phönix normalerweise übertragen (habe ich nicht gesehen, schaut sich im Regelfall eh keiner an). Mitte November soll das Gesetz bereits verabschiedet werden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die nachfolgende Seite verweisen:

https://dejure.org/corona-pandemie

Diese Seite zeigt auch das erschreckende Ausmaß an bereits abgelehnten Einsprüchen zu Corona (ganz runterscrollen). Mit den Farben Grün bzw. Rot wird gekennzeichnet, welche Verfahren abgelehnt oder ganz bzw. teilweise Erfolg hatten. Es gibt kaum ein Verfahren das Erfolg hatte.

noch einen „sonnigen“ Sonntag
euer Zeitgedanken

Sort:  

Danke dir finde das ganz ganz wichtig dass du das veröffentlicht hast. Ich appelliere an Alle einen Reblog zu machen.

LG Michael

!invest_vote
!jeenger

Ich finde es immer sehr putzig, wenn Menschen sich für dieses oder jenes auf unser Grundgesetz berufen. Was ist ein Grundgesetz wert, in dem alle Naselang Sätze wie "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." oder "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." auftauchen? Wieso benötigt man überhaupt einen Artikel 19, der einem bestenfalls Abhilfe durch ein politisch besetztes Gremium gewährt? Diese sogenannte Verfassung ist das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt ist.

Echte Freiheit gibt es nur im Kopf, und das auch nur solange, wie dieser mit dem Rest des dazugehörigen Körpers funktionsfähig verbunden ist.

Dieser Einwand ist zu 100% gerechtfertigt und entspricht auch meiner persönlichen Einstellung. Ich will hier nur aufzeigen, wie sehr sich unser Rechtssystem aus sich heraus widerspricht.
Das ist jedoch ein anderes Thema, welches ich z.B (um nur einen Bereich meiner Veröffentlichungen aufzuzeigen) in https://steemit.com/freie-gesellschaft/@zeitgedanken/eine-freie-gesellschaft-braucht-ein-fundament-teil-38-kandidatenfreie-persoenlichkeitswahl zum Besten gab.
Meine persönliche Meinung ist: Verfassungen haben nur den einen Zweck, eine Obrigkeit zu installieren und zu rechtfertigen. Verfassungen fördern keine Menschenrechte und tragen auch nicht zum Frieden, unter den Bürgern, bei. Viele berufen sich im Punkto Verfassungen immer auf den sogenannten „Bürgervertrag“ (zitiert nach Rousseau) meinen dieser sei durch Massenmehrheit zu gewinnen. Unsere Massendemokratie (Demokratiefassade) sei die Demokratie schlechthin, die es zu verteidigen gilt. Doch keiner hat Rousseau gelesen, denn dieser schrieb ebenfalls:

»Woher besäßen hundert, die sich einen Herrn wünschen, das Recht, für zehn, die sich keinen wünschen, mitzubestimmen? Das Gesetz der Stimmenmehrheit ist selbst eine Sache des Übereinkommens und setzt wenigstens eine einmalige Einstimmigkeit voraus. | Nur denen, die sich verbinden, liegt es ob, die Bedingungen der Vereinigung zu regeln. | Wenn demnach bei der Gründung des Gesellschaftsvertrages einige Widerspruch erheben, so macht ihre Meinung ihn nicht ungültig, sondern schließt die Gegner von ihm aus; sie gelten unter den Staatsbürgern als Fremde« (Contrat Social, ebd., S. 42 | 71 | 153).

Diesen Teil lässt man beim Zitieren immer weg.

Wenn ich auf Art. 19 verweise hat dies einen anderen Grund. Keiner kennt die Sprengkraft dieses Artikels, da keiner den Verfasser in seinen Protokollen gelesen hat. Die Sprengkraft verbirgt sich hier: https://hive.blog/deutsch/@zeitgedanken/was-im-studium-nicht-gelehrt-wird

Wenn man sich auf das GG beruft, sollte man dieses auch kennen und genau dort ist jedoch das Defizit vorhanden. Alles beruft sich auf etwas, was sie nicht kennen. Ist so ähnlich wie beim zitieren von Rousseau.

Danke für den wunderbaren Kommentar

Keiner kennt die Sprengkraft dieses Artikels

Diese Dinge juristisch zu beurteilen, dazu fehlt mir der Sachverstand. Der einfache gesunde Menschenverstand sagt mir jedoch, dass eine Verfassung in einer Form festgeschrieben sein sollte, dass zu ihrer Änderung jeweils höchste politische Hürden zu nehmen sind. Die Möglichkeit, durch irgendwelche angetackerten Texte jederzeit willkürlich in vorgebliche Grundrechte eingreifen zu können, macht die Verfassung in meinen Augen zur Makulatur. Durch einen Artikel 19 fühle ich mich in meinem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden bestenfalls verhöhnt.

Rousseau

Werr hadds errfunden? Riiicola... :-)

Du hast ein Upvote von mir bekommen, diese soll die Deutsche Community unterstützen. Wenn du mich unterstützten möchtest, dann sende mir eine Delegation. Egal wie klein die Unterstützung ist, Du hilfst damit der Community. DANKE!

Man nennt sogar die Grundrechtsverletzungen.
Ein Novum?

Die Frage, die erlaubt sein muss:
Kennt man Art. 19 nur dann wenn es passt?
Wo bleibt Art. 19 im Bundeswahlgesetz, angefangen beim ersten in der Fassung vom 05. August 1949?
Ist der Gesetzgeber derjenige, der er vorgibt zu sein?
Was wäre wenn der Gesetzgeber, der er vorgibt zu sein, gar kein Gesetzgeber nach dem GG ist?
Wieviel ist dann ein Gesetz wehrt, wenn der Gesetzgeber selbst ein GG Problem hat, dass nach Art 19 GG offensichtlich wird?

„in Geltung gesetztes Recht begründet noch kein „Rechtsgültigkeit!!!“
„Recht, das in Geltung gesetzt wird und an das sich alle halten, ist noch lange kein gültiges Recht!“

In einer Normenhierarchie wird gültiges Recht am Maßstab der Verfassung gemessen und muss dort umfänglich abgesichert sein.

Der Hausmeister im Parlament kann wohl mit gezückter Waffe ein Recht in Geltung setzen, aber dadurch wird es noch lange nicht rechtsgültig. Selbst wenn aus Angst sich alle daran halten, wird daraus keine Rechtsgültigkeit.
Darüber sollte nachgedacht werden, bevor man Gesetze als rechtsgültig deklariert. Es könnte auch sein, das ein gewaltiger Irrtum vorliegt.

Ich brauch jetzt erst einmal ein !BEER

Das wird immer schlimmer - aber das in der neuen Fassung die Grundrechtsverletzungen genannt werden ist bemerkenswert aber wie Du schon ausführst stellt sich die Frage ob ein Heroinjunkie legitimiert ist Unrecht in Gesetzesform zu erlassen.

Denn aus Unrecht kann genauso wenig Recht werden wie aus dem Konsum von Heroin Gesundheit.

Das Grundgesetz gilt daher bereits vor dem verfassen eines Gesetzes und nicht erst wenn das Gesetz durch Grundgesetzfeinde verabschiedet wird, die sich selber des Hochverrates schuldig gemacht haben - ohne bislang dafür vor Gericht gestellt worden zu sein.

Es ist echt übel. Und wenn das durchkommt muss man Deutschland verlassen. Es sei denn das Volk erhebt sich gegen die Grundgesetzfeinde.

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Bemerkenswert ist, dass hier in einem deutschen Gesetz der englische Begriff „Surveillance“ verwendet wird – offenbar um zu verhüllen, wofür er steht: Überwachung. Das ist sprachliche Hütchenspielerei.

geil sind auch die Absätze wo eigentlich ein Arztvorbehalt greifen müsste.

Die Stellung einer Diagnose ist eigentlich eine ärztliche Aufgabe. Das bedeutet, der Arzt erhebt eine Anamnese, dann führt er eine Untersuchung durch, in erster Linie durch Abhören, Tasten, Anschauen usw. Dann überlegt er sich, was der Patient haben könnte. Und erst dann wird eine weitere Diagnostik angefangen. Ob Röntgen, CT oder MRT, oder eben auch Laboruntersuchungen. Diese Untersuchungen dienen eigentlich eher dem Bestätigen oder Ausschließen einer Krankheit. Jedenfalls steht ein PCR-Test nicht am Anfang der Diagnostik. Ein PCR-Test ist eine Spezialuntersuchung, die eigentlich nur im Zusammenhang mit anderen Untersuchungen zum Einsatz kommen sollte und eben gerade nicht als Screening-Test bei Symptomlosen! Es sollte auf jeden Fall keine Diagnose damit gestellt werden, erst recht nicht ohne das ein Arzt das beurteilt. Zum Nachweis einer Infektion ist dieser Test ungeeignet und auch nicht zugelassen, das sollte inzwischen bekannt sein. Problematisch wird es erst recht, wenn gesetzlich fest gelegt wird, dass eben kein Arzt mehr gebraucht wird, um eine Diagnose zu stellen.

Der PCR Test ist weder validiert noch standardisiert und die Grundrechtsverletzungen erfolgen für eine Infektionserkrankung deren Schwere mit einer schweren Grippesaison vergleichbar ist - vielleicht etwas darüber hinaus.

Das ist zwar aus menschlicher Sicht tragisch, aber Teil des allgemeinen Lebensrisikos.

Bedenkt man dabei, dass die Probleme in der Gesundheitsversorgung durch eben jene geschaffen wurden, die jetzt eine Diktatur errichten, die dem des Gröfaz das Wasser reichen kann, dann ist das in Anbetracht der Unterlassungsdelikte der Herrscher und Grundgesetzfeinde im Hinblick auf die 20 000 MRSA Toten in Deutschlands Kliniken und den Abbau der Krankenhausbetten in den letzten zwei Jahrzehnten schon echt ein starkes Stück - oder um es klarer zur formulieren: Ein Vebrechen der übelsten Sorte.

Der PCR Test wird vielerorts nur auf ein Gen das Kreuzreaktionen zu anderen Viren aufweist durchgeführt weil es für die Labore kostengünstig ist aber den Beitragszahler kassiert man dafür mit über 100 Euro ab.

Beim PCR Test besteht zumindest theoretische die Option durch das gewonnene Zellmaterial auch verdeckt Genomanalysen durch zu führen. Ob davon Gebrauch gemacht wird, ist allerdings unklar.

Es ist in keinster Weise nachvollziehbar für mich, warum in Anbetracht bestehender und verfügbarer Schnellteste die innerhalb von 15-20 Minuten ein valides Ergebnis liefern immer noch extrem teure PCR Testungen gemacht werden, die zudem wahrscheinlich mit einer hohen Rate an falsch Positiven Test verknüpft sein werden, da die ct-Werte zur Amplifikation verwendet werden die über 35 liegen.

Die Entwicklungen sind ein Alptraum...

Wer ganz in die Tiefe blickt, wird erschrecken.

zum Glück haben wir diese Leute die letzten Jahrzehnte hart beleidigt und aus der Gesellschaft geschmissen :)

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Danke für diese Arbeit. Ich frag mich wirklich, wann denen diese kriminellen Machenschaften um die Ohren fliegen.