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RE: Der Weg in die Selbstständigkeit / Deutschlands Regulierungsschwachsinn

in #deutsch6 years ago

Ja der Schutz meiner Kinder ist der Haupt Grund ich werde von ein oder anderen schon als Spinner abgetan.

Wenn das dein Hauptgrund ist, dann schütze sie wirklich. Schütze sie vor Konditionierung und Vereinnahmung. Schütze sie vor einem Fiktivum namens Staat.

Ich hab mal eine weile Heike werding verfolgt die sagt das gleiche was du beschreibst...

Es mag sein, das bestimmte Schlussfolgerungen gleich sein mögen oder sich gleich anhören, doch sind die Ausgangssituationen und Ursachen ganz andere. Ich folge keinen Fantasten, wie zum Beispiel „Heike Werding“ oder den sogenannten „Reichsdeutschen“. Deren Logik ist genau so fantasievoll und neben den Ursachen.
Wenn man sich gegen den Staat stellt, Ist das ignorieren des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland das dümmste was man tun kann. Und es ist noch dümmer, einen Staat abzulehnen, aber seine Vorteile zu nutzen, wenn es gerade passt. Widersprüchlicher kann man sich nicht verhalten, wie diese Gruppierung. Es gibt einiges, was teilweise richtig dargestellt wird, wenn man es isoliert betrachtet, aber im Gesamtkontext absoluter Schwachsinn. Auch hier wirkt ein dogmatisch konditioniertes Glaubensbekenntnis das im Gesamtkontext keiner empirischen Wissenschaft standhält. Schon die Umfunktionierung von Person als „Personal“ ist eine Fantasterei. Person kommt von persona dem geistigen Wesen und Habitus der Leib ist eine physische Sache. Es besteht also eine sogenannte Dualität beim Menschen. Eine greifbare Sache (Habitus, Leib) und ein nicht greifbares Wesen (Persona das geistige Wesen, der Verstand). Diese Dualität sind die Wesensmerkmale des Menschen, das diesen von den anderen Lebewesen elementar unterscheidet.
Das nur als eines von vielen Aussagen.
Meine Aussagen und Schlussfolgerungen können nicht mit den Aussagen einer Heike Werding gleichsetzt werden.

Ich werde die ganze Sache noch etwas vom seitenrand verfolgen. Ich dachte immer es ist nur in Deutschland so schlimm und das du als Österreicher freier bist.

Freiheit hat wenig bis nichts mit einer Nationalität zu tun. Es gibt im Staatsaufbau Österreichs und Deutschland nur ganz wenig unterschiede. Ein Österreicher ist nicht freier als ein Deutscher und ich lebe ja in Deutschland. Freiheit ist eine Sache der Einstellung. Eine erwachsener Mensch, der sich bevormunden lässt, ist kein freier Mensch. Ein Mensch der selbst nicht urteilen kann, was richtig und was falsch ist, ist kein erwachsener Mensch. Aber ein Urteilen über Richtig oder Falsch hat zur Folge, seine Handlung auch danach auszurichten. Handelt dieser Mensch gegen seine eigenen moralischen Überzeugungen, ist er nicht frei. Wenn Raub moralisch falsch ist, kann ich nicht so tun als ob ein Gesetz dazu in der Lage ist, Raub zu legalisieren. Raub bleibt Raub egal wie man es bezeichnet. Eine Steuer ist Raub und kein Argument und sei es noch so wohlwollend, kann diese Tatsache verändern. Wenn ich niemandem sein Eigentum entwenden darf, weil es moralisch falsch ist, dann gilt das für jeden Menschen. Es gibt dabei keine Ausnahmen egal wie man diese bezeichnet.

Und wer das GG genau studiert und den Wortlaut nach seinem Wortsinn versteht, stellt fest, dass diese genau dort auch verankert ist. Die Grundrechte sind, wie ich schon in Beiträgen gezeigt habe, etwas chaotisch. Aber der Ansatz ist durchaus ein gelungener Versuch, den man für die Freiheit nutzen kann. Doch dazu muss man sich mit dem GG auseinandersetzen und dann wird man erkennen, wo die Probleme im Rechtsraum Bundesrepublik zu finden sind. Der Grad zwischen Recht und Unrecht ist ein ganz schmaler Grad. Aber genau auf diesem Grad muss man sich bewegen.

Freiheit wird einem nicht geschenkt und schon gar nicht von fiktiven Gestalten wie einem Staat.

So ganz nebenbei und nur eine kleine Facette von verdammt vielen:

Kann die Exekutive, hier die Staatsanwaltschaft, in Deutschland zur Einhaltung ihrer verfassungsrechtlichen Bindung an das Gesetz gezwungen werden?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beantwortet diese Frage eindeutig:

Warum nicht? Nun, es existiert einfach kein Gesetz, welches es erlauben würde, Exekutivbeamte zur Einhaltung der Gesetze zu zwingen! Stellt der Europäische Gerichtshof fest! Das hat man im Deutschen Bundestag wohl schlicht verschlafen bei all der vielen Arbeit des Erlasses von so vielen wichtigen Gesetzen, dass man am Tag gegen ca. 30 Stück verstoßen kann, ohne es zu bemerken.
Der Europäische Gerichtshof hat sogar festgestellt: Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen keine internationalen Haftbefehle ausstellen weil sie so derart abhängig von Weisungen von oben sind, dass die Rede von der Unabhängigkeit der Justiz in Fachkreisen immer für einen Partygag gut ist. Komisch, wenn ich solche Tatsachen feststelle, wird verlegen herumgelabert und so getan, als wären ich ein wenig gaga.
Und wie wir alle wissen: Keine Strafe ohne Gesetz (Art. 103 Abs. 2 GG und das gilt für jeden)! Zumindest in Bezug auf Diener des Staates. Und die wissen in Fällen, in denen nach ihrer persönlichen Verantwortung gerufen wird, ganz genau, was im Grundgesetz steht! Da wird nichts mehr »ausgelegt«; da gilt der Wortlaut und Wortsinn des Gesetzes; knallhart! Im Übrigen: Der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs existiert auch nicht und der Straftatbestand der Rechtsbeugung… vergessen wir es.
Und die Tatsache, dass Staatsanwälte in Deutschland in der Regel überhaupt keinen Beamteneid auf das Grundgesetz leisten, obwohl sie Beamte sein sollen, sondern an dessen Stelle am Anfang ihrer Karriere den ausschließlich Richter vorbehaltenen Richtereid, fällt anscheinend sowieso nur »renitenten Querulanten« auf, welche den ganzen Tag nichts weiter zu tun zu haben scheinen, als verdächtig vehement auf die Einhaltung des Grundgesetzes zu pochen. Da bleibt der Staatsschutz dann schön zu Hause und kein Auge trocken.

Hier nochmals die wichtigen Links im Einzelnen
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190143de.pdf
https://www.heise.de/tp/features/EuGH-Deutsche-Staatsanwaltschaften-zu-abhaengig-fuer-Europaeischen-Haftbefehl-4434884.html
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190068de.pdf

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Hochinteressant!
Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte in D und AT ist mir seit über 10 Jahren bekannt, hauptsächlich von einem deutschen Richter aD. Da steht z. B. Italien seit seiner Justizreform vor vielen Jahren um Lichtjahre besser da! Und D und AT dürften deshalb schon seit vielen Jahren gar nicht mehr der EU beitreten!