Unter der Überschrift „»Dampfen«: BfR rät vom Selbstmischen von E-Liquids ab“, warnt das Bundesamt für Risikobewertung in einer Pressemitteilung vom 17.10.2019 vor Risiken, die von selbstgemischten Liquids ausgehen könnten.
Wörtlich heißt es dort: „Das gilt besonders dann, wenn die Konsumenten keine ausreichenden Kenntnisse und Erfahrungen haben. Beim Selbstmischen besteht zum Beispiel die Gefahr, dass Mineral- und Pflanzenöle verwendet werden.“
Im nächsten Absatz wird jedoch BfR-Präsident Dr. Andreas Hensel so zitiert: „Konsumenten von E-Zigaretten in Deutschland drohen nach aktuellem Kenntnisstand keine erhöhten Risiken, sofern sie Produkte verwenden, die europäischen und deutschen Regelungen entsprechen.“
Die Interessengemeinschaft ExRaucher kritisiert diese Mitteilung, da sie in erheblichem Umfang missverständlich ist und Unsicherheit schürt. „Was dort zusammengerührt wurde aus Fakten verschiedener Hersteller – das nennen wir eine wirklich gefährlich Mischung“, sagt Sprecher Hendrik Broxtermann.
Grundsätzlich, so die IG ExRaucher, verstehe man unter dem Selbstmischen von Liquids einzig die Zusammenstellung von Zutaten aus dem qualifizierten Fachhandel: eine neutrale Basis, Aromastoffe und gegebenenfalls Nikotin. Auch beim Selbstmischen gehe es allein um Zutaten, die eigens für die bestimmungsgemäße Verwendung in Verdampfern hergestellt wurden.
„Ausreichende Kenntnisse oder Erfahrungen mit dem Mischen haben da allenfalls etwas mit dem erzielten Geschmack zu tun, mit einer Gefährdung aber schlicht gar nichts“, so Broxtermann. „Wir reden hier nicht über irgendwelche unbekannten Flüssigkeiten aus dem Kanister einer Berliner Hinterhof-Garage.“
Die Infragestellung allseits üblicher Aromen und „Longfill“-Konzentrate stelle das Dampfen insgesamt in eine halbseidene Ecke und befeuere weiter den bereits eingesetzten Umsatz-Einbruch der renommierten Liquid-Hersteller bei einem gleichzeitigen Neu-Anstieg der Raucherzahlen. Broxtermann: „Das kann nicht im Sinne echter Aufklärung sein.“
Die ExRaucher (IG) stellt klar:
- Der Gebrauch von Basen, Konzentraten, Selbstmisch-Aromen und Nikotin-Shots, die aus geprüften Quellen stammen und den europäischen bzw. deutschen Regelungen entsprechen sind ausnahmslos unbedenklich.
- Der Einkauf bei in Deutschland zugelassenen Händler, online wie offline, ist sicher.
- Das Mischen eigener Liquids aus Zutaten, die aus den oben genannten Stellen stammen ist bei Beachtung der Hersteller-Hinweise auch ohne Sachkunde gefahrlos durchführbar.
- Es ist selbstverständlich, dass Flüssigkeiten für E-Liquids aus unbekannter Quelle oder aus nicht qualifizierter Herstellung in einem Liquidverdampfer nicht zu suchen haben und bei Rohstoffen aus dem nicht-europäischen Ausland besonders auf Herkunft und Reinheit geachtet werden muss.
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