Sort:  

Die Frage, die erlaubt sein muss:
Kennt man Art. 19 nur dann wenn es passt?
Wo bleibt Art. 19 im Bundeswahlgesetz, angefangen beim ersten in der Fassung vom 05. August 1949?
Ist der Gesetzgeber derjenige, der er vorgibt zu sein?
Was wäre wenn der Gesetzgeber, der er vorgibt zu sein, gar kein Gesetzgeber nach dem GG ist?
Wieviel ist dann ein Gesetz wehrt, wenn der Gesetzgeber selbst ein GG Problem hat, dass nach Art 19 GG offensichtlich wird?

„in Geltung gesetztes Recht begründet noch kein „Rechtsgültigkeit!!!“
„Recht, das in Geltung gesetzt wird und an das sich alle halten, ist noch lange kein gültiges Recht!“

In einer Normenhierarchie wird gültiges Recht am Maßstab der Verfassung gemessen und muss dort umfänglich abgesichert sein.

Der Hausmeister im Parlament kann wohl mit gezückter Waffe ein Recht in Geltung setzen, aber dadurch wird es noch lange nicht rechtsgültig. Selbst wenn aus Angst sich alle daran halten, wird daraus keine Rechtsgültigkeit.
Darüber sollte nachgedacht werden, bevor man Gesetze als rechtsgültig deklariert. Es könnte auch sein, das ein gewaltiger Irrtum vorliegt.

Ich brauch jetzt erst einmal ein !BEER

Das wird immer schlimmer - aber das in der neuen Fassung die Grundrechtsverletzungen genannt werden ist bemerkenswert aber wie Du schon ausführst stellt sich die Frage ob ein Heroinjunkie legitimiert ist Unrecht in Gesetzesform zu erlassen.

Denn aus Unrecht kann genauso wenig Recht werden wie aus dem Konsum von Heroin Gesundheit.

Das Grundgesetz gilt daher bereits vor dem verfassen eines Gesetzes und nicht erst wenn das Gesetz durch Grundgesetzfeinde verabschiedet wird, die sich selber des Hochverrates schuldig gemacht haben - ohne bislang dafür vor Gericht gestellt worden zu sein.

Es ist echt übel. Und wenn das durchkommt muss man Deutschland verlassen. Es sei denn das Volk erhebt sich gegen die Grundgesetzfeinde.

You need to stake more BEER (24 staked BEER allows you to call BEER one time per day)

Bemerkenswert ist, dass hier in einem deutschen Gesetz der englische Begriff „Surveillance“ verwendet wird – offenbar um zu verhüllen, wofür er steht: Überwachung. Das ist sprachliche Hütchenspielerei.

geil sind auch die Absätze wo eigentlich ein Arztvorbehalt greifen müsste.

Die Stellung einer Diagnose ist eigentlich eine ärztliche Aufgabe. Das bedeutet, der Arzt erhebt eine Anamnese, dann führt er eine Untersuchung durch, in erster Linie durch Abhören, Tasten, Anschauen usw. Dann überlegt er sich, was der Patient haben könnte. Und erst dann wird eine weitere Diagnostik angefangen. Ob Röntgen, CT oder MRT, oder eben auch Laboruntersuchungen. Diese Untersuchungen dienen eigentlich eher dem Bestätigen oder Ausschließen einer Krankheit. Jedenfalls steht ein PCR-Test nicht am Anfang der Diagnostik. Ein PCR-Test ist eine Spezialuntersuchung, die eigentlich nur im Zusammenhang mit anderen Untersuchungen zum Einsatz kommen sollte und eben gerade nicht als Screening-Test bei Symptomlosen! Es sollte auf jeden Fall keine Diagnose damit gestellt werden, erst recht nicht ohne das ein Arzt das beurteilt. Zum Nachweis einer Infektion ist dieser Test ungeeignet und auch nicht zugelassen, das sollte inzwischen bekannt sein. Problematisch wird es erst recht, wenn gesetzlich fest gelegt wird, dass eben kein Arzt mehr gebraucht wird, um eine Diagnose zu stellen.

Der PCR Test ist weder validiert noch standardisiert und die Grundrechtsverletzungen erfolgen für eine Infektionserkrankung deren Schwere mit einer schweren Grippesaison vergleichbar ist - vielleicht etwas darüber hinaus.

Das ist zwar aus menschlicher Sicht tragisch, aber Teil des allgemeinen Lebensrisikos.

Bedenkt man dabei, dass die Probleme in der Gesundheitsversorgung durch eben jene geschaffen wurden, die jetzt eine Diktatur errichten, die dem des Gröfaz das Wasser reichen kann, dann ist das in Anbetracht der Unterlassungsdelikte der Herrscher und Grundgesetzfeinde im Hinblick auf die 20 000 MRSA Toten in Deutschlands Kliniken und den Abbau der Krankenhausbetten in den letzten zwei Jahrzehnten schon echt ein starkes Stück - oder um es klarer zur formulieren: Ein Vebrechen der übelsten Sorte.

Der PCR Test wird vielerorts nur auf ein Gen das Kreuzreaktionen zu anderen Viren aufweist durchgeführt weil es für die Labore kostengünstig ist aber den Beitragszahler kassiert man dafür mit über 100 Euro ab.

Beim PCR Test besteht zumindest theoretische die Option durch das gewonnene Zellmaterial auch verdeckt Genomanalysen durch zu führen. Ob davon Gebrauch gemacht wird, ist allerdings unklar.

Es ist in keinster Weise nachvollziehbar für mich, warum in Anbetracht bestehender und verfügbarer Schnellteste die innerhalb von 15-20 Minuten ein valides Ergebnis liefern immer noch extrem teure PCR Testungen gemacht werden, die zudem wahrscheinlich mit einer hohen Rate an falsch Positiven Test verknüpft sein werden, da die ct-Werte zur Amplifikation verwendet werden die über 35 liegen.

Die Entwicklungen sind ein Alptraum...