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RE: Aus gegebenem Anlass, SARS-CoV-2

Die Frage, die erlaubt sein muss:
Kennt man Art. 19 nur dann wenn es passt?
Wo bleibt Art. 19 im Bundeswahlgesetz, angefangen beim ersten in der Fassung vom 05. August 1949?
Ist der Gesetzgeber derjenige, der er vorgibt zu sein?
Was wäre wenn der Gesetzgeber, der er vorgibt zu sein, gar kein Gesetzgeber nach dem GG ist?
Wieviel ist dann ein Gesetz wehrt, wenn der Gesetzgeber selbst ein GG Problem hat, dass nach Art 19 GG offensichtlich wird?

„in Geltung gesetztes Recht begründet noch kein „Rechtsgültigkeit!!!“
„Recht, das in Geltung gesetzt wird und an das sich alle halten, ist noch lange kein gültiges Recht!“

In einer Normenhierarchie wird gültiges Recht am Maßstab der Verfassung gemessen und muss dort umfänglich abgesichert sein.

Der Hausmeister im Parlament kann wohl mit gezückter Waffe ein Recht in Geltung setzen, aber dadurch wird es noch lange nicht rechtsgültig. Selbst wenn aus Angst sich alle daran halten, wird daraus keine Rechtsgültigkeit.
Darüber sollte nachgedacht werden, bevor man Gesetze als rechtsgültig deklariert. Es könnte auch sein, das ein gewaltiger Irrtum vorliegt.

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Ich brauch jetzt erst einmal ein !BEER

Das wird immer schlimmer - aber das in der neuen Fassung die Grundrechtsverletzungen genannt werden ist bemerkenswert aber wie Du schon ausführst stellt sich die Frage ob ein Heroinjunkie legitimiert ist Unrecht in Gesetzesform zu erlassen.

Denn aus Unrecht kann genauso wenig Recht werden wie aus dem Konsum von Heroin Gesundheit.

Das Grundgesetz gilt daher bereits vor dem verfassen eines Gesetzes und nicht erst wenn das Gesetz durch Grundgesetzfeinde verabschiedet wird, die sich selber des Hochverrates schuldig gemacht haben - ohne bislang dafür vor Gericht gestellt worden zu sein.

Es ist echt übel. Und wenn das durchkommt muss man Deutschland verlassen. Es sei denn das Volk erhebt sich gegen die Grundgesetzfeinde.

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